Sitz
unseres Büros ist die Gemeinde Roetgen bei Aachen (NRW), ein Standort
zwischen dem Stadtgebiet Aachen und der Eifel. Sie erreichen uns entsprechend
nebenstehender Anfahrtskizze.
Projekte
Unsere Projekte
sind örtlich ungebunden. Sie sind im Raum Aachen und der angrenzenden
Eifel, in NRW gesamt und überregional zu finden, beispielsweise in
Berlin oder Leipzig - Halle.
Leistungs- und
Tätigkeitsbereiche
Unsere Leistungs-
und Tätigkeitsbereiche werden Ihrem persönlichen Projekt und
den sich daraus entwickelnden Aufgabenstellungen angepaßt. Flexibilität
und eine hohe Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter ist die Grundlage des
erfolgreichen Mitwirkens an Ihren Projekten.
Ob Wohn- oder Gewerbeobjekt, Stadt- oder Gemeindezentren, im Auftrag öffentlicher und privatwirtschaftlicher Auftraggeber - wir beraten und planen vom ersten Entwurf bis zur Abnahme in allen Leistungsphasen kompetent und verständlich.
Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass die Erschließung in gestalterischer und funktioneller Hinsicht die jeweiligen Nutzungsansprüche nachhaltig erfüllt. Grundlage jeder Erschließung ist die bedarfsgerechte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Räume in Baugrundstücke, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Flächen zur Rückhaltung des Regenwassers.
Die Ver- und Entsorgungsleitungen für die Wohn- und Gewerbeflächen werden überwiegend in den öffentlichen Straßenflächen untergebracht. Gerade die Ermittlung der anfallenden Regenwassermengen und ihrer Rückhaltung innerhalb der Erschließungsflächen wurde in den vergangenen Jahren immer wichtiger.
Im Rahmen der Erschließungsplanung bietet IB KROTT die komplette Abwicklung aller erforderlichen Leistungen gemäß städtebaulichem Vertrag an. Ganz gleich ob Wohn- oder Gewerbegebiet gilt es die verschiedensten Interessen hinsichtlich Grundstücksaufteilung, Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen zu koordinieren.
Wir bieten weitere Leistungen, z. B. Bestandserfassung und Erstellung von Revisionsplänen und qualifizierte Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für Ingenieurbauwerke (z. B. Kanal- und Ingenieurbau / § 42 HOAI) und für Straßen- und Verkehrsplanung (§ 45 HOAI).
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